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BSG, 17.03.1992 - 2 RU 77/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wartezeit - Versicherungsschutz - Heimweg - Deutsche Bundesbahn - Fahrplanirrtum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wegeunfall wegen Wartezeit auf dem Weg vom Ort der Tätigkeit aufgrund eines Fahrplanirrtums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 28.02.1990 - S 6 U 286/88
- BSG, 17.03.1992 - 2 RU 77/90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.06.1988 - 2 RU 65/87
Notwendige Wartezeit - Unfallversicherungsschutz
Auszug aus BSG, 17.03.1992 - 2 RU 77/90
Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 26. Juni 1988 (SozR 2200 § 550 Nr. 79) zum Ausdruck gebracht.Soweit sich der Beklagte zur Begründung seines Standpunktes auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1988 (SozR 2200 § 550 Nr. 79) beruft, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden.
- BSG, 20.05.1976 - 8 RU 98/75
Unfallversicherungsschutz - Fahrschüler - Spielereien mit Sprengkörpern
Auszug aus BSG, 17.03.1992 - 2 RU 77/90
Das BSG hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA) ständig entschieden, daß das Warten auf das Beförderungsmittel zum Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gehört und daß während der Wartezeit alle Betätigungen der Fahrschüler unter Versicherungsschutz stehen, sofern die Handlungen nicht völlig aus dem allgemein üblichen Rahmen fallen (vgl RVA, EuM 25, 2; BSGE 42, 42, 46;… SozR 2200 § 550 Nr. 52). - BSG, 30.07.1959 - 2 RU 157/57
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …
Auszug aus BSG, 17.03.1992 - 2 RU 77/90
Selbst eine 5 1/2 stündige Wartezeit, die wegen einer Fahrzeugreparatur vor Antritt des Heimweges eingetreten war, hat es nicht für übermäßig angesehen, um den inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Heimweg als endgültig gelöst zu beurteilen (vgl BSGE 10, 226, 228).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1997 - L 17 U 104/96
Kein UV-Schutz auf einem Abweg anläßlich einer betrieblichen Tätigkeit
und 19.09.1994 nebst Anlagen - Bl. 44-53 der Verwaltungsakte -) stützen, auch nicht angenommen werden, daß der Kläger grundsätzlich die Richtung auf die Reitanlage beibehalten wollte und damit seine Handlungstendenz trotz der falschen Fahrtrichtung weiterhin auf die Fortsetzung des Weges zum oben genannten Ziel gerichtet war (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 6, BSG Beschluß vom 16.03.1995 - 2 BU 222/94 - in HVBG-Info 1995, S. 2558, 2559 m.w.N.).